
Das E-Rezept als Quantum der Digitalisierung
Seit dem Jahr 2024 ist die Nutzung des E-Rezepts für verschreibungspflichtige Medikamente zulasten der GKV verpflichtend.

Seit dem Jahr 2024 ist die Nutzung des E-Rezepts für verschreibungspflichtige Medikamente zulasten der GKV verpflichtend.

In Berlin nutzen Senior*innen das E-Rezept am häufigsten. Das geht aus einer Datenanalyse der AOK Nordost hervor.

Ein neuer Einlöseweg für das E-Rezept ist jetzt flächendeckend verfügbar: Patient*innen können ihr E-Rezept ab sofort mittels elektronischer Gesundheitskarte (eGK) in Apotheken in ganz Deutschland einlösen.

Beim elektronischen Rezept (E-Rezept) läuft seit dem 1. Juli 2023 der bundesweite Testbetrieb. Ab dem 1. Januar 2024 ist die Anwendung für alle Arztpraxen verpflichtend.

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Für das Einlösen eines elektronischen Rezepts gibt es eine weitere sichere Option: Künftig sollen Patienten auch mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) E-Rezepte für verschreibungspflichtige Arzneimittel einlösen können.

Das E-Rezept kommt immer näher und Apotheken sollten sich auf den Start am 1. September vorbereiten: Alle relevanten Berufsgruppen, die in Apotheken E-Rezepte entgegennehmen müssen, können sich ab sofort mit einem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) von D-Trust ausstatten lassen.

An der bundesweit verpflichtenden Einführung des E-Rezepts zum 1. Januar 2022 ändert sich nichts.

E-Health Kartenterminal von Cherry erhält nach Gematik-Zulassung auch begehrten IF Design Award.

Beta-Tester können vorab Feedback geben.


