23.07.2011 • Top-Themen

Elektronischer Heilberufsausweis: Deutscher Pflegerat fordert Ausweis

Elektronischer Heilberufsausweis: Deutscher Pflegerat fordert Ausweis. Die Situation der Berufe im Gesundheitswesen, die in keinen Kammern vertreten sind, thematisierte der Vizepräsident des Deutschen Pflegerats Andreas Westerfellhaus in seinem Referat auf dem conhIT-Kongress. Etwa 2,7 Mio. Berufstätige sind in 40 nicht verkammerten Berufen tätig, hat der Pflegerat herausgefunden. Darunter sind etwa 1,2 Mio. Pflegekräfte, 200.000 Heil- und 50.000 Hilfsmittelerbringer.

Während elektronische Arzt- und Heilberufsausweise sowie die elektronische Gesundheitskarte eingeführt werden, haben die Nicht-Verkammerten – wie Physiotherapeuten, Logopäden order Ergotherapeuten – keine Selbstverwaltung. Eine Kommunikation mit der eGK ist für sie nicht möglich, so Westerfellhaus, etwa um Leistungen zu verbuchen oder Kosten abzurechnen. Deshalb hat die Gesundheitsministerkonferenz im vergangenen Jahr die Einführung des elektronischen Gesundheitsberuferegisters (eGBR) beschlossen.

Es wird derzeit gegründet und soll als Gemeinschaftseinrichtung aller Bundesländer für die Ausgabe elektronischer Heilberufs- und Berufsausweise zuständig sein. „Pflegekräfte müssen in die Kommunikationsstruktur der eGK eingebunden werden, genauso Hebammen“, forderte Westerfellhaus. Es werden noch weitere, neue Berufe hinzukommen, dazu gehören auch Selbstständige und Personen, die zwei Berufe gleichzeitig ausüben. Diese Berufsausweise seien notwendig, um letztendlich die umfassende Funktionalität der elektronischen Gesundheitskarte zu gewährleisten.

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