Krankenhausinfektionen: Rufe nach gesetzlichen Qualitätsstandards bei der Hygiene werden immer lauter


Der Verband der Ersatzkassen (vdek) verabschiedete eine Resolution zur Krankenhaushygiene.
Angemahnt wird die Einführung einer Richtlinie mit Mindestanforderungen an die Struktur- und Prozessqualität von Hygienemaßnahmen mit Sanktionen bei Verstößen.
Wie könnten solche gesetzlichen Richtlinien für die Struktur- und Prozessqualität von Hygienemaßnahmen aussehen? Woran könnte sich die Gesundheitspolitik bei ihrer Gesetzgebung orientieren? „Blickt man einmal beim Thema Hygienemängel und deren Auswirkungen über den Tellerrand, fallen einem Lebensmittelskandale wie EHEC ein“, so Thomas Meyer, Geschäftsführer des Krankenhausberatungsunternehmens HYSYST. Bei Hygienevorschriften für Lebensmittel erkannten die Behörden, dass sie eine lückenlose Überwachung der Lebensmittel nicht gewährleisten konnten. Zum Schutz der Verbraucher wurde bereits im Jahr 2006 das HACCP-Eigenkontrollsystem für alle Lebensmittelunternehmer rechtlich bindend eingeführt. Die Abkürzung HACCP steht für Hazard Analysis Critical Control Points und dient dazu, chemische, physikalische und mikrobiologische Gesundheitsgefahren zu identifizieren, zu bewerten und zu beherrschen.
Den Düsseldorfer Beratungsunternehmern fiel auf, dass Lebensmittelhersteller, Großküchen und Krankenhäuser vor ähnlichen Problemen stehen, wenn es um Hygieneanforderungen geht. Ulrich Kröcker, HYSYST-Geschäftsführer, hatte vor der Gründung seines Unternehmens in der Reinigungs- und Hygienetechnik für Großküchen gearbeitet, Thomas Meyer war langjähriger Manager in der Betriebsgastronomie eines der weltweit größten Cateringunternehmen. Die beiden entwickelten in Anlehnung an das HACCP-Eigenkontrollsystem ein Hygienesystem für Krankenhäuser, Pflege- und Altenheime mit den folgenden Prozessschritten: Eine Ist- und Risikoanalyse identifiziert Hygienelücken und schließt diese durch einen konkreten Maßnahmenplan unter Einführung des Hygienesystems HYSYST Healthcare. In mitarbeiterzentrierten Schulungen erlernen die Reinigungsfachkräfte standardisierte Arbeitsabläufe für die tägliche desinfizierende Reinigung des Patientenzimmers und der Nasszelle. Bislang ist HYSYST bundesweit das einzige Unternehmen, das ein validiertes Hygienemanagementsystem für die Oberflächendesinfektion im patientennahen Umfeld anbietet.
Mailina Müller wurde auf das Unternehmen aufmerksam und untersuchte in ihrer Bachelorarbeit (Sigmaringen, Sommersemester 2017), ob die Forderungen des HACCP-Systems auf das Hygienesystem HYSYST Healthcare übertragbar sind. Sie fand viele Parallelen zwischen den Systemen und bescheinigte eine gute Übertragbarkeit. Fazit ihrer Untersuchung: „Es sollte ein einheitliches Gesetz oder eine Verordnung für die Krankenhausreinigung und -desinfektion verabschiedet werden analog zu den aktuellen EU-HACCP-Leitlinien aus dem Jahr 2016.“
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