29.09.2025 • Top-Themen

Qualitätsstandards für Hygieneprodukte: EU-Normen geben Sicherheit

Die Anforderungen an Hygieneprodukte und Infektionsprävention in Einrichtungen des Gesundheitswesens steigen kontinuierlich.

Europäische Normen regeln die Wirksamkeitsprüfung von Desinfektionsmitteln...
Europäische Normen regeln die Wirksamkeitsprüfung von Desinfektionsmitteln einheitlich und verbindlich. Foto: Dr. Schumacher

Verantwortliche sehen sich dabei häufig mit unterschiedlichen Erwartungen, teils widersprüchlichen Empfehlungen und rechtlichen Vorgaben konfrontiert. Je nach Produktstatus und Anwendungsgebiet gelten für Desinfektionsmittel verschiedene europäische Gesetze. Die Vielfalt an Zulassungen sowie an Methoden zum Nachweis der Desinfektionsleistung sorgen bei Anwendern oftmals für Verunsicherung. Für den Wirksamkeitsnachweis von Biozidprodukten sind nach den einheitlichen europäischen Vorgaben die Prüfmethoden gemäß EN 14885 sowie ECHA Efficacy Guidance verpflichtend anzuwenden. Diese Methoden werden kontinuierlich weiterentwickelt, und die Hersteller sind verpflichtet, sie stets aktuell umzusetzen.

Geprüfte Wirksamkeit durch akkreditierte Labore

Die Wirksamkeitsprüfung von Desinfektionsmitteln ist in ganz Europa einheitlich geregelt und wird nach standardisierten Europäischen Normen in qualifizierten Prüflaboratorien durchgeführt. Damit ist gewährleistet, dass die Erstellung der Wirksamkeitsnachweise hohen Qualitätsanforderungen entspricht. Auf diese Weise steht den Anwendern ein sicheres und wirksames Produkt zur Verfügung.

Verantwortliche in Einrichtungen des Gesundheitswesens müssen darauf achten, dass eingesetzte Mittel nachweislich nach den maßgeblichen EU-Normen geprüft sind. Das gilt natürlich auch, wenn eine sporizide Wirksamkeit erforderlich ist. Denn Clostridioides difficile und andere Sporenbildner erfordern im medizinischen Alltag besondere Aufmerksamkeit bei der Hygiene. Für die Auswahl geeigneter Produkte ist dabei ausschließlich der erfolgreiche Nachweis einer sporiziden Wirksamkeit nach der geltenden Norm EN 17126 ausschlaggebend.

Volle sporizide Wirksamkeit nach EN 17126

Mit der Ultrasol Oxy Familie bietet Dr. Schumacher eine Produktreihe auf Basis der Wirkstoffe Peressigsäure und Wasserstoffperoxid für die effiziente Desinfektion von Flächen aller Art. Die volle Sporizidie (gem. EN 17126) und volle Viruzidie (gem. 14476) sind Teil eines umfangreichen Wirkungsspektrums (bakterizid, levurozid, tuberkulozid, mykobakterizid, sporizid, fungizid und viruzid gemäß aktueller EN-Normen) der Produkte, das sowohl die Routinedesinfektion abdeckt als auch die Desinfektion im Infektionsfall. Im praktischen Einsatz zeigt es sich durch kurze Einwirkzeiten besonders effizient: Clostridioides difficile-Sporen werden innerhalb von fünf Minuten inaktiviert (gem. EN 17846), eine volle sporizide Flächendesinfektion wird innerhalb von 15 Minuten erreicht. 

Die aktiven Wirkstoffe von Ultrasol Oxy, Peressigsäure und Wasserstoffperoxid, zerfallen in die Abbauprodukte Sauerstoff, Wasser und Essigsäure. Das Produkt und seine Abbauprodukte sind zudem phenol- und aldehydfrei. Es verfügt aufgrund der oxidativen Basis über eine hohe Materialverträglichkeit und Produktkompatibilität und ist nach EN ISO 10993-1 auf Biokompatibilität getestet.

Erfüllt die hohen Qualitätsstandards

Anwender erhalten somit von Dr. Schumacher eine oxidative Produktfamilie für die Routine und den Ausbruchsfall, die die gesetzlichen Anforderungen vollständig erfüllt – von der Zulassung bis zum umfassend geprüften Wirkspektrum.

Desinfektionsmittel vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.

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