Wer haftet bei der Versorgung chronischer Wunden?
Die Versorgung akuter und insbesondere chronischer Wunden ist durch eine enge Zusammenarbeit zwischen ärztlichen und pflegerischen Berufsgruppen geprägt.
Prof. Dr. jur. Volker Großkopf, Katholische Hochschule NRW, Köln
Gerade im ambulanten Bereich entstehen dabei komplexe haftungsrechtliche Fragestellungen. Denn wo Anordnung, Übertragung und Durchführung auseinanderfallen, stellt sich immer auch die Frage: Wer trägt welche Verantwortung?

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