17.09.2010 • News

Bessere Kooperation beim Mammografie-Screening

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) beschlossen Verbesserungen beim Mammografie-Screening, um die Zusammenarbeit der Ärzte zu fördern.

So soll es dem behandelnden Haus- oder Frauenarzt künftig möglich sein, auch mittels Telefonschaltung an den multidisziplinären Fallkonferenzen teilzunehmen. Zudem übermittelt der programmverantwortliche Arzt die relevanten medizinischen Informationen einschließlich der Diagnose nach abgeschlossener Abklärungsdiagnostik künftig außer an den behandelnden Haus- auch an den Frauenarzt, sofern die Patientin entsprechende Angaben gemacht hat.

Außerdem sollen Dokumentation und Datenfluss verbessert werden. So wird das Berichtsintervall, in dem die programmverantwortlichen Ärzte Angaben zu den Wartezeiten der Teilnehmerinnen, zu minimalinvasiven Biopsien und zur diagnostischen Bildqualität von Mammografien an die Referenzzentren schicken, von 12 auf drei Monate verkürzt. Weitere Änderungen betreffen u.a. die (Re-)Zertifizierung der Dokumentationssoftware. Ziel ist, den Softwareherstellern einen angemessenen Zeitraum für die jeweils erforderlichen Anpassungen einzuräumen. Alle neuen Regelungen traten zum 1. September in Kraft.

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