24.03.2023 • News

Die Ruhr-Universität und die Träger des Universitätsklinikums richten Zusammenarbeit auf die Zukunft aus

Mit einer neuen Kooperationsvereinbarung haben die Ruhr-Universität Bochum und die Träger aller Krankenhäuser und Abteilungen des Universitätsklinikums (UK RUB) einen bedeutenden Schritt in Richtung Zukunft gemacht. Den Vertrag unterzeichneten am 23. März 2023 Rektor Prof. Dr. Martin Paul sowie Vertreterinnen und Vertreter der zum Klinikum gehörenden Träger.

Unterzeichnen den neuen Kooperationsvertrag: Karin Overlack stellvertretend...
Unterzeichnen den neuen Kooperationsvertrag: Karin Overlack stellvertretend für die Träger des Universitätsklinikums und Rektor Martin Paul, Foto: RUB, Marquard

„Ich freue mich, dass die Verhandlungen zwischen der Ruhr-Universität Bochum und den Trägern der im Universitätsklinikum der Ruhr-Universität Bochum mitwirkenden Krankenhäuser ein erfolgreiches Ende gefunden haben. Mit dem neuen Kooperationsvertrag wird die Qualität unserer Universitätsmedizin zweifellos einen zusätzlichen positiven Impuls erhalten. Der weiteren Zusammenarbeit sehe ich mit Freude entgegen“, sagt Rektor Martin Paul. Dr. Karin Overlack, stellvertretende Vorsitzende der Gesellschafterversammlung des Verbands der Universitätskliniken der RUB betont: „Die strategische Zusammenarbeit der einzelnen Standorte des UK RUB mit der Ruhr-Universität Bochum wird durch die neue Vereinbarung zukunftsweisend gestärkt. Dieser gemeinsame Schritt stellt weiterhin höchste medizinische Kompetenz sicher. Damit profiliert sich das UK RUB auch in Zukunft als eine der leistungsstärksten Universitätskliniken in Deutschland. Uns freut insbesondere, dass wir somit beste Voraussetzungen für innovative Forschung und hochwertige Lehre schaffen.“

Im Oktober 2019 veröffentlichte der Wissenschaftsrat seine Empfehlungen und Stellungnahmen zur Weiterentwicklung der Bochumer Universitätsmedizin. In der Folge wurde ein Sonder-Hochschulvertrag mit dem NRW-Wissenschaftsministerium zur strukturellen Weiterentwicklung der Universitätsmedizin Bochum zunächst für den Zeitraum 2022 bis 2025 geschlossen. Er berücksichtigt besonders die Empfehlungen des Wissenschaftsrates. Als konkrete Maßnahme wurde unter anderem die Fortentwicklung der Governance der Bochumer Universitätsmedizin und eine damit einhergehende Revision des bestehenden Kooperationsvertrages zwischen der Ruhr-Universität Bochum und den Trägern der im UK RUB mitwirkenden Krankenhäuser vereinbart.

Gemeinsame Gremien, Evaluation und mehr Steuerung

Der neue Kooperationsvertrag regelt unter anderem die Einrichtung gemeinsamer Gremien zur Umsetzung und Steuerung der Kooperation, die Evaluation aller Krankenhäuser und Abteilungen des Klinikums sowie die Implementierung einer umfassenden und einheitlichen Struktur- und Entwicklungsplanung für das UK RUB. Die Vergabe der Mittel für Forschung und Lehre soll bedarfsgerecht, steuernd und dynamisch erfolgen, die Medizinische Fakultät und das Rektorat erhalten stärkere Steuerungsmöglichkeiten von Besetzungs- beziehungsweise Berufungsverfahren klinischer Professuren. Außerdem werden die klinischen Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer in den trägerseitigen Dienstverträgen zur substanziellen Mitwirkung in Forschung und Lehre verpflichtet.

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