Hygiene im Krankenhaus lässt sich nicht verordnen


Die Hygiene in Krankenhäusern lässt sich nicht über neue Verordnungen verbessern. Der Deutsche Verband Technischer Assistentinnen und Assistenten in der Medizin e.V. erwartet durch das geplante Krankenhaushygienegesetz keinen Rückgang der im Krankenhaus erworbenen Infektionen. Vielmehr sei jeder Einzelne gefragt.
Die Wahrscheinlichkeit, sich in deutschen Krankenhäusern mit einem gegen Antibiotika resistenten Erreger zu infizieren, ist höher als beispielsweise in den skandinavischen Ländern oder den Niederlanden. Das von der Bundesregierung noch für dieses Jahr angekündigte Krankenhaushygienegesetz soll Abhilfe schaffen.
„Das wirksame Mittel gegen im Krankenhaus erworbene Infektionen heißt Hygiene und die lässt sich nicht verordnen", so Andrea Michelsen, Vorstandsvorsitzende des Deutschen Verbandes Technischer Assistentinnen/Assistenten in der Medizin e.V. (dvta). „Neben dem Infektionsschutzgesetz existieren sehr gute Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes zur Krankenhaushygiene. Die müssen endlich konsequent umgesetzt und von Fachkräften kontrolliert werden", so Michelsen weiter. Hygiene bedarf laut der Vorstandsvorsitzenden keiner neuen Gesetzgebung, sondern vielmehr der Selbstdisziplin und der regelmäßigen Schulung. Medizinisch-technische Assistentinnen für Laboratoriumsmedizin leisten hier bereits einen wirksamen Beitrag.
„Zur Überwachung erstellen wir Präparate von z.B. Waschmaschinen für Endoskope, Luftfiltern, Türklinken oder Wischproben aus Kühlschränken. Oder wie hier zu sehen Präparate von Händen vor und nach hygienischer Händedesinfektion zu Schulungszwecken. Auch nach der hygienischen Händedesinfektion lässt sich noch Keimwachstum nachweisen.", erläutert Michelsen die Präparate. Eine hygienische Händedesinfektion sollte 30 Sekunden dauern. Für die chirurgische Händedesinfektion sind 3-5 Minuten Einwirkzeit vorgeschrieben.
„Solange Vorgesetzte ihre Vorbildfunktion nicht wahrnehmen, selber keine sterilen Handschuhe oder Schutzkleidung tragen und so die Grundregeln der Hygiene nicht beachten, brauchen wir uns nicht wundern, wenn die Infektionsraten hoch sind. Darauf muss jeder einzelne Mitarbeiter mit Patientenkontakt achten", fordert Michelsen für die Praxis.
Als nosokomiale Infektionen definiert das Robert-Koch-Institut Infektionen, die während des Krankenhausaufenthaltes erworben worden sind. Eine spezielle Gruppe der im Krankenhaus erworbenen Infektionen sind die multiresistenten Erreger. Bei dieser Gruppe wirken nur noch wenige oder gar keine Antibiotika mehr. Infektionen mit multiresistenten Erregern können besonders bei Menschen mit schwachem Immunsystem oder bei älteren Menschen schwere Infektionen hervorrufen. Im Jahr 2009 starben rund 15.500 Menschen an infektiösen oder parasitären Krankheiten. Damit machen die Infektionskrankheiten 1,8 % der Todesursachen aus. Das geplante Krankenhaushygienegesetz verpflichtet die Bundeländer unter anderem zum Erlass von Hygieneverordnungen. Bisher ist dies den Ländern selbst überlassen. Das Krankenhausbarometer des Deutschen Krankenhausinstituts weist bei den in Krankenhäusern getroffenen Maßnahmen zur Verhinderung nosokomialer Infektionen allerdings keinen nennenswerten Unterschied zwischen Ländern mit und ohne Hygieneverordnung nach.
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dvta Deutsche Verband Technischer Assistentinnen und Assistenten in der Medizin e.VSpaldingstr. 110 b
20097 Hamburg
Deutschland
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