
Forschung mit Gesundheitsdaten: DGIM fordert Opt-out-Lösung
Die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin begrüßt die Maßnahmen des Hessischen Datenschutzbeauftragten und fordert eine Opt-out-Lösung.

Die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin begrüßt die Maßnahmen des Hessischen Datenschutzbeauftragten und fordert eine Opt-out-Lösung.

Der Reformdruck im Gesundheitswesen duldet keinen Aufschub! Dies betont die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) und begrüßt, dass das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz zum 1. Januar 2025 in Kraft treten kann.

Patient*innen informieren, Gesundheitsdaten erheben und auswerten oder Therapien durch einen besseren Informationsfluss unterstützen: Die Einsatzmöglichkeiten für digitale Tools im Gesundheitswesen wachsen stetig.

Europas größte medizinisch-wissenschaftliche Fachgesellschaft hat einen neuen Vorsitzenden: Der renommierte Nephrologe Professor Dr. med. Jan Galle aus Lüdenscheid übernimmt das Amt zum Ende des 130. Internistenkongresses, der bis gestern in Wiesbaden stattgefunden hat.

Die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin fordert für die medizinische Forschung den Zugang zu Daten aus der Krankenversorgung.

Vor wenigen Tagen ist der Referentenentwurf zum Digital-Gesetz des Bundesgesundheitsministeriums publik geworden.

Wissenschaftliche Nutzen-Nachweise müssen nach höchsten Standards erfolgen.

Vier von fünf Menschen in Deutschland wünschen sich, dass Gesundheitsdaten, die sie beispielsweise digital mit einem Fitnessarmband, ihrem Smartphone oder anderen Geräten gesammelt haben, der medizinischen Forschung zugänglich sind.

Der ehemalige Vorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin e. V. (DGIM) und langjährige Direktor der Klinik für Gastroenterologie und Rheumatologie des Universitätsklinikums Leipzig, Professor Dr. med. Joachim Mössner, ist für seine Lebensleistung mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet worden.

Peter-Müller-Kreativpreis der DGIM: Mehr Zeit für Patienten dank Dokumentation per Spracheingabe
