29.06.2022 • Top-Themen

Herzpatienten sollten ärztliche Zweitmeinung für planbare Operationen einholen

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) als höchstes Gremium der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen Deutschlands hat mit seinem aktuellen Beschluss die Patientensicherheit von Herzpatienten gestärkt: Das Recht auf eine fachärztliche Zweitmeinung für planbare Herzeingriffe wurde erweitert. Die Deutsche Gesellschaft für Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie e.V. (DGTHG) unterstützt die Entscheidung.

Prof. Dr. med. Andreas Böning, Präsident der Deutschen Gesellschaft für...
Prof. Dr. med. Andreas Böning, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie e.V. (DGTHG). Foto: DGTHG/Prof. Böning

Bei planbaren Operationen haben gesetzlich Versicherte gemäß §27b Sozialgesetzbuch V einen Rechtsanspruch auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung. Auch Herzpatienten sollten nach Meinung der Deutschen Gesellschaft für Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie e.V. von diesem Recht Gebrauch machen.

Das „Mehr-Augen-Prinzip“ diene nach Angaben der herzmedizinischen Fachgesellschaft vor allem der Patientensicherheit und trage entscheidend dazu bei, die bestmögliche Therapieentscheidung für den Patienten zu treffen. Der G-BA ergänzte mit seiner Beschlussfassung vom 19.05.2022 die bereits bestehende Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren um planbare Implantation von Defibrillatoren und Herzschrittmachern. Bereits zuvor waren in der Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren Herzkatheteruntersuchungen und die Verödung von Herzgewebe (Ablationen) inkludiert. Ziel der Richtlinie ist es, dass sich Patienten mit Herzrhythmusstörungen von Ärztenen mit besonderen Fachkenntnissen über die Notwendigkeit der Durchführung des Eingriffs oder alternative Behandlungsverfahren beraten lassen können. Herz-Kreislauf-Erkrankungen stehen in Deutschland an erster Stelle der Todesursachen-Statistik.

Um allen Herzpatienten eine optimale Behandlung zukommen zu lassen, plädiert die DGTHG für eine grundsätzliche Entscheidungsfindung in interdisziplinären Herz-Teams, mindestens bestehend aus Vertretern der Fachgebiete Herzchirurgie und Kardiologie. Für bestimmte herzmedizinische Eingriffe sind Herzteamstrukturen bereits durch Richtlinien festgelegt; die Einbeziehung der Patienten ist hier verpflichtend. Vor planbaren Eingriffen sollten Herzkranke daher auf Entscheidungen im Herzteam achten bzw. diese einfordern.

Bundesweit gibt es 78 herzchirurgische Fachabteilungen, die Herzteamprozesse fest verankert haben. „Wir sprechen mit unseren Patientinnen und Patienten auf Augenhöhe. Deren Einbindung ist genauso entscheidend für den Behandlungserfolg wie die konsentierte, individuelle Therapieempfehlung auf strukturierter Grundlage“, bestätigt Prof. Dr. Andreas Böning, Präsident der DGTHG.

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Deutsche Gesellschaft für Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie e.V. (DGTHG)

Langenbeck-Virchow-Haus Luisenstraße 58/59
10117 Berlin
Deutschland

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