12.01.2011 • Top-Themen

Krankenhausfinanzierung steht auf stabilem Fundament

Krankenhausfinanzierung: Der Bundesrat hat Mitte Februar dem Gesetz zum ordnungspolitischen Rahmen der Krankenhausfinanzierung (Krankenhausfinanzierungsreformgesetz – KHRG) zugestimmt. Dazu hat Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt erklärt: „Die Krankenhäuser in Deutschland erhalten mit dem Gesetz ein stabiles finanzielles Fundament und eine klare Zukunftsperspektive.“ Für das Jahr 2009 erhalten die Krankenhäuser 3,5 Mrd. € oder fast 7 % zusätzliche Mittel. Das Finanzvolumen, das den Krankenhäusern aus der GKV zur Verfügung steht, beträgt damit rund 56 Mrd. €. Hinzu kommen auch höhere Aufwendungen anderer Kostenträger (Beihilfe, PKV etc.).

Anlässlich der Verabschiedung erklärte der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum: „Das KHRG bringt den Krankenhäusern finanzielle Erleichterung, die massiv gestiegenen Personalkosten zu bewältigen. Der große ordnungspolitische Wurf für einen stabilen und verlässlichen Finanzierungsrahmen nach der Überführung des DRGFallpauschalensystems in die ‚Echt- Phase’ ist aber noch nicht geschafft. Am Ende haben Kostendämpfungsmotive, Angst, Halbherzigkeit und der vorherrschende Fondsfiskalismus das Denken und Handeln bestimmt. Besonders enttäuschend für die Krankenhäuser ist, dass das KHRG die Morbiditätslasten stärker auf die Kliniken ablädt und die Budgetierung sogar noch verschärft.“

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