
Das KHZG: ein erster Schritt in die richtige Richtung
Seit dem 29. Oktober 2020 ist das KHZG in Kraft. Mit einer Fördersumme von 4,3 Mrd. € soll es Investitionen in für Digitalisierung, IT-Sicherheit und Notfallversorgung in Krankenhäusern fördern.

Seit dem 29. Oktober 2020 ist das KHZG in Kraft. Mit einer Fördersumme von 4,3 Mrd. € soll es Investitionen in für Digitalisierung, IT-Sicherheit und Notfallversorgung in Krankenhäusern fördern.










































