
Aufschrei unter Pflegenden
Seit 1. November hebelt das Land Niedersachsen in einer Allgemeinverfügung die geltenden Höchstarbeitszeiten u. a. für Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflegeheimen befristet bis zum 31. Mai nächsten Jahres aus.

Seit 1. November hebelt das Land Niedersachsen in einer Allgemeinverfügung die geltenden Höchstarbeitszeiten u. a. für Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflegeheimen befristet bis zum 31. Mai nächsten Jahres aus.




































